Honorar

Das Honorar bemisst sich in der Regel nach Zeitaufwand.

Der massgebliche Stundenansatz wird bei der Mandatsübernahme individuell vereinbart.

In der Regel beträgt der Stundenansatz Fr. 220.00 bis Fr. 350.00 für Privatpersonen. Für Gruppen, Organisationen und juristische Personen kann er höher ausfallen. Das Honorar kann im Einzelfall nach Absprache erhöht oder reduziert werden.

Auslagen (Tel., Porti, Reisespesen etc) sowie die Mehrwertsteuer (z.Zt. 8%) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wenn Sie für die Kosten eines Prozesses nicht aufkommen können, kann die Möglichkeiten der unentgeltlichen Prozessführung mit unentgeltlicher Vertretung geprüft werden.